Verordnung durch die BH-Spittal
Aufgrund der herrschenden Witterungsverhältnisse, die die Entstehung von Waldbränden begünstigt, ist jegliches Feueranzünden, sowie das Rauchen im Wald strengstens VERBOTEN. Dieses Verbot gilt für den gesamten politischen Bezirk Spittal.
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